Physiotherapie

Physiotherapie, übersetzt in etwa "das Wiederherstellen der natürlichen Funktion", ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.


Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung wird durch Ärztinnen und Ärzte festgestellt und auf Rezept verordnet, außer bei präventiven Maßnahmen.
Die Physiotherapie orientiert sich bei der Behandlung an den Beschwerden und den Funktions-, Bewegungs- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten, die bei der physiotherapeutischen Untersuchung festgestellt werden.


Die Behandlung ist an die anatomischen und physiologischen Gegebenheiten des Patienten angepasst.

Dabei zielt die Behandlung einerseits auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z.B. motorisches Lernen, Muskelaufbau und Stoffwechselanregung), andererseits auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus und auf eigenverantwortlichem Umgang mit dem eigenen Körper ab.


Das Ziel ist die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit und dabei sehr häufig die Schmerzfreiheit bzw. -reduktion.

 

 

1. Verordnung

 

Physiotherapie bzw. Einzelheilgymnastik werden prinzipiell vom Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder einem Facharzt (Orthopäde, Neurologe, Facharzt für Physikalische Medizin) verordnet.

Hausbesuch als Zusatzvermerk bzw. die verordneten Therapieeinheiten (6 oder 10) inklusive Therapiedauer sollten am Verordnungsschein angegeben sein.

 

Der Verordnungstext sollte zB so lauten:

 

10 mal Heilgymnastik (HG) a 30 min

10 mal Teilmassage a 15 min

10 mal Hausbesuche (HB) 

 

oder

10 mal Heilgymnastik (HG) a 45 min

10 mal Hausbesuche (HB)

 

2. Chefärztliche Bewilligung

 

Vor Therapiebeginn müssen Sie den eben beschriebenen Verordnungsschein bei der jeweiligen Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen.

 

3. Kostenrückerstattung

 

Nach der Beendigung der Therapieeinheiten bekommen Sie von mir eine Rechnung, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zwecks aliquoter Kostenrückerstattung einreichen können.

 

Zusatzversicherungen übernehmen eventuell einen weiteren (oder den restlichen) Teil der Therapiekosten.

 

Selbstbehaltskosten sind zudem steuerlich absetzbar ("außergewöhnliche Belastungen").

 

Termine & Information:
0681 102 72 471
 
 

Christian Ganselmayer

Diplomierter Physiotherapeut

Hausbesuche in Wien - Wahltherapeut aller Krankenkassen

Telefon: 0681 102 72 471

 

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